AVE-DOG Arena Hallenordnung
Haftung
Das Betreten und die Benützung der Halle und der Außenanlagen, sowie aller darin befindlichen Geräte, Möbel etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Mieter haften für ihre Mitnutzer. Hundeführer haften für ihre Hunde. Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich zu melden. Kontaktdaten siehe unten. In der kompletten Halle und allen anderen Räumlichkeiten ist das Rauchen, sowie das E-Rauchen (z.B. E-Zigaretten) und jegliches offene Feuer strengstens verboten!
Es sind alle Handlungen und Aktionen zu unterlassen, die andere Personen gefährden könnten.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch den Hund oder Hundebesitzer entstehen.
Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen sind in der Halle herzlich willkommen. Beim Training und auch im Wartebereich haben diese ein Läufigkeitshöschen zu tragen, sowie möglichst auch eine Unterlage / ein Handtuch / einen Teppich zu verwenden (Ausgenommen Turniertage, an denen das Turnier-Reglement anderweitige Bestimmungen vorsieht.). Bei Training oder Aufenthalt in der Halle von läufigen Hündinnen ohne Höschen behält sich der Vermieter die Einhebung einer „Verschmutzungsgebühr“ vor.
Verschmutzung
Der Parcours darf nur mit sauberen Hallenschuhen betreten werden. Verschmutzte Pfoten sind vor Betreten des Parcours zu reinigen (Handtücher sind vorhanden). Auf der Teppichfläche sind keine Flüssigkeiten (Getränke, Wasserschüsseln) erlaubt. Verunreinigungen sind rückstandslos zu entfernen. Der Vermieter behält sich vor, bei groben Verunreinigungen (Kot, Urin etc.), die nicht rückstandslos beseitigt wurden, eine Gebühr von € 35,– in Rechnung zu stellen. Müll ist zu entsorgen und in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Wasserschüsseln müssen sowohl in der Halle als auch in allen anderen Räumen aus Hygienegründen nach Beendigung des Trainings weggeräumt werden.
Gassi-Gehen / Hundeauslauf / Camping-Bereich
Beim Gassi-Gehen (z. B. Grünstreifen vor dem Einfahrtstor zum Objekt, Hundeauslauf, …) gilt Leinenpflicht! Und selbstverständlich sind die Hinterlassenschaften der Hunde zu entsorgen. Kotbeutel und Mistkübel sind vorhanden. Auch im Hundeauslauf und im gesamten Camping-Bereich gilt: Hinterlassenschaften bitte umgehend entfernen! Die umliegenden Hauswände, Pfeiler, Mistkübel, Blumentöpfe etc. stellen keinen Gassi-Bereich dar – bitte achtet vor allem darauf, dass eure Hunde dort nicht markieren! Dies gilt auch in der Halle an Geländern, Ecken, Möbeln, etc.!
Vor dem Training oder einer Veranstaltung
Parken:
Es darf nur auf den gekennzeichneten Flächen geparkt werden (siehe Beschilderung oder Anweisungen des Teams).
Geräte:
Sind vor Trainingsbeginn zu kontrollieren. Schäden und fehlende Teile sind zu melden.
Hunde dürfen keinesfalls an der Parcoursabsperrung angehängt werden.
Aufgrund des Tierschutzgesetzes (TSchG) und behördlichen Vorgaben sind wir verpflichtet eine Eingangskontrolle bei Veranstaltungen durchzuführen. Diese beinhaltet:
– Kontrolle der Lizenz/Leistungsheft wenn noch nicht bei der Anmeldung zur Veranstaltung durch das System geprüft
– Impfpass auf gültige Tollwutimpfung
– Offensichtliche tierschutzrelefante Auffälligkeiten
Datenweitergabe
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften für Veranstaltungsbewilligung von tierbezogenen Veranstaltung gemäß §§ 23, 28 Tierschutzgesetz (TSchG), sind wir verpflichtet die Starterlisten an die zuständige Amtstierärztin weiter zu leiten.
Zuzüglich gelten die DSGV Hinweise/Dokumente von AVE-DOG, HSV Fast & Barky ÖCBH und Dognow.
Während Veranstaltungen – Foto-/Videoaufnahmen
Während Veranstaltungen werden Foto-/Videoaufnahmen gemacht.
Mit Meldung zur Veranstaltung und Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich jeder damit einverstanden, dass diese Aufnahmen auch für Veröffentlichungen (z.B. in sozialen Medien, Livestream, YouTube) genutzt werden dürfen. Aufnahmen mit Handy sind erlaubt. Professionelle Aufnahmen (egal ob Foto oder Video) mit dem Vorsatz diese kommerziell zu nutzen sind nur nach Vereinbarung mit dem Veranstalter erlaubt.
Verwahrung von Hunden
ACHTUNG! Folgend dem Tierschutzgesetz (TSchG) und den Vorgaben der Amtstierärztin ist das Verwahren von Tieren (hier im speziellen Hunde) in geschlossenen Fahrzeugen untersagt. Unangekündigte Kontrollen können jederzeit vom der Behörde durchgeführt werden.
Kantinenbetrieb
Speisen und Getränke von außerhalb des Geländes sind bei laufendem Kantinenbetrieb innerhalb des Geländes nicht gestattet. Sollten besondere Ernährungsbedürfnisse vorliegen, informiert bitte gerne unser Team!
Nach dem Training oder einer Veranstaltung
Eigenes Equipment (Kleidung, Hundeboxen etc.) ist nach dem Training oder einer Veranstaltung wieder mitzunehmen, für abhandengekommenes Eigentum übernimmt der Vermieter/Veranstalter keine Haftung. Verursachte Schäden an den Geräten sind umgehend zu melden. Vor allem nach dem Training, ist das Licht in allen Bereichen (Halle, WC, Außenbeleuchtung) abzudrehen, Fenster sind zu schließen, die Halle ist zu versperren und der Schlüssel im Schlüsselsafe zu verwahren.
!! ACHTUNG !!
Die Halle ist videoüberwacht!
Die Videoüberwachung erfolgt gemäß DSGVO zur Wahrnehmung des Hausrechts sowie zur Vermeidung von Straftaten. Es handelt sich hierbei um ein Zugangskontrollsystem mit Livebildkamera.
Mit Anmietung der Halle oder einer Parcoursfläche, sowie der Teilnahme an Veranstaltungen in der Hundesporthalle AVE-DOG Arena in Wr. Neudorf, wird die Hallenordnung akzeptiert und das Einverständnis zur Videoüberwachung erklärt.
Hinweis zur Lesbarkeit:
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf gendergerechte Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich gelten alle Begriffe und Formulierungen gleichermaßen für alle Geschlechter.